Schiedsrichteranwärter-Lehrgang im September
Zwischen dem 07. September und 02. Oktober 2024 bietet der Schiedsrichterauschuss des NFV-Kreises Cuxhaven einen Lehrgang für Schiedsrichteranwärterinnen- und anwärter an. Der Ausbildungsort wird an einem zentralen Punkt im Kreis, in Abhängigkeit der Meldungen der Vereine, stattfinden.
An mindestens drei der vier Lehrgangstage gilt für die Anwärterinnen und Anwärter Anwesenheitspflicht. In den Zwischentagen wird der Lehrgang über das „Online-Lernen-Portal“des DFB im Selbststudium stattfinden. Teilnehmen kann jede und jeder Interessierte. Voraussetzungen sind lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren und die Mitgliedschaft in einem Sportverein mit Fußballabteilung.
An dieser stellen möchten wir Euch darauf hinweisen, dass auch Ihr als Verein ein Interesse an der Ausbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern haben solltet. Die Zahl der aktiven Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter hat in den vergangenen Jahren sowohl im gesamten NFV, als auch bei uns im Kreis erheblich abgenommen. Der DFB hat im Jahr 2023 hierzu das Jahr der Schiedsrichter ausgerufen, der NFV, insbesondere der Bezirk Lüneburg, hat durch das so genannte „Lüneburger Modell“ aktiv Strategien zur Bekämpfung des Mangels an Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter durch mögliche Punktabzügebei fehlenden Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern zur Saison 2024/25 entwickelt.
Eine verbindliche Anmeldung mit Namen und Kontaktdaten der interessierten Sportkameradinnen und Sportkameradenist über die Fußballfachwartinnen und Fußballfachwarte an mich per Mail unter jonas-behrens(at)web.de bis zum Ablauf des 01. September 2024 über das beiliegende Formular möglich. Am ersten Lehrgangstag, dem 07. September 2024, werden alle organisatorischen Fragen erläutert. Neben Schreibutensilien sollten alle Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer unbedingt an diesem Tag bereits ein Passbild mitbringen.
Zur Beantwortung etwaiger Rückfragen stehe ich Euch und potentiellen Anwärterinnen und Anwärtern unter der oben angegebenen Telefonnummer oder per Mail zur Verfügung.
Den Vereinen entstehen keine Kosten für diese Ausbildung der angehenden Schiedsrichterinnenund Schiedsrichter. Sämtliche Unterlagen für die Durchführung der Ausbildung werden vom Schiedsrichterausschuss gestellt.
Abschließend möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass aus Kostengründen eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern erforderlich ist. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten mit der Übersendung des Lehrgangsortes eine Liste aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, damit eventuelle Fahrgemeinschaften gebildet werden können.
Das offizielle Anschreiben an die Verein findet ihr hier. Das Anmeldeformular gibt es hier.